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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: „AGB“) der Auftragskonditorei „Design Cakes & Sweets by Kathi Winkler“ sind die vertragsrechtlichen Grundlagen für den Verkauf und die Lieferung durch die Auftragskonditorin Kathrin Winkler geregelt.

1. ALLGEMEINES

Die AGB bilden jeweils einen untrennbaren Bestandteil aller mit der Auftragskonditorin abgeschlossenen Verträge, insbesondere der Kauf- und Lieferverträge. Nebenabreden und allfällige Einkaufsbedingungen der/des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung bzw. Anerkennung durch Auftragskonditorin. Die AGB gelten für alle Verträge zwischen den Parteien.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Angebote (schriftlich, mündlich) der Auftragskonditorin sind bis zur Einverständniserklärung der/des Kunden mit der Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich und unterliegen keinerlei Verpflichtungen.

Mit der Bestellung von Torte & Sweets erklärt der Kunde verbindlich, die Bestellung auch erwerben zu wollen. Bei Bestellung direkt im Geschäft oder per Telefon, E-Mail, Whatsapp oder Social Media kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung des Kunden und der Auftragskonditorin zustande. Nach erfolgtem Detailgespräch wird den Brautpaaren eine Auftragsbestätigung zugesendet. Sofern das Brautpaar die Korrektheit bestätigt, kommt der Vertrag mit der Auftragskonditorin zustande. Bei kleineren Projekten wird das Angebot per Whatsapp/Social Media oder telefonisch übermittelt und kommt zustande, sobald die Kundin/der Kunde sein Einverständnis (mündlich oder schriftlich) gibt.

3. VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand des Vertrages sind die vom Kunden bestellten in der Auftragsbestätigung oder einer anderen angebotsähnlichen Form genannten Torten/Sweets zu den von der Auftragskonditorin angegebenen Preisen, unabhängig davon, ob die Bestellung direkt am Unternehmensstandort abgeholt oder von der Auftragskonditorin geliefert wird.

Die Abbildungen und Beschreibungen von Tortendesigns und Sweets der Auftragskonditorin auf Homepage oder Social Media Plattformen wurden mit größter Sorgfalt vorgenommen, dienen jedoch lediglich als Inspiration, Abweichungen sind somit möglich. Auch behält sich die Auftragskonditorin das Recht vor, ihren eigenen Stil und die Kreativität in jedes Projekt miteinzubringen.

4. LIEFERUNG/ABHOLUNG

Nach der Bestellung erfolgt die Abholung der Torte/Sweets grundsätzlich am Unternehmensstandort der Auftragskonditorin in Hirsdorf 47, 8342 Gnas zu den angegebenen Geschäftszeiten. Eine Lieferung muss separat vereinbart werden. Wird eine Torte/werden Sweets durch Dritte abgeholt wird keine Haftung für allfällige Schäden übernommen. Die Auftragskonditorin klärt die transportierenden Personen jedoch stets über Risiken von Beschädigungen auf.

Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn Torte/Sweets bei Selbstabholung übergeben wurden und bei Lieferung sobald die Torte in den Kühlmöglichkeiten der Location platziert wurde. Die Auftragskonditorin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Location oder dortige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verursacht wurden. Die Einhaltung der Kühlkette wird bei Übergabe bzw. Einlagerung in der Location kontrolliert und obliegt danach nicht mehr der Auftragskonditorin. Es wird jedoch angenommen, dass verderbliche Waren wie Torte/Sweets bis zum Verzehr angemessen gekühlt gelagert werden.

Als Liefertermin gilt der mit dem Kunden vereinbarte Zeitpunkt zur Auslieferung bzw. Bereitstellung der Torte/Sweets lt. Auftragsbestätigung oder anderweitiger schriftlicher/mündlicher Vereinbarungen.

Wird die Lieferung von Torte/Sweets vereinbart, so wird diese durch eine von der Auftragskonditorin selbst oder durch sie gewählte dritte, unabhängige juristische oder natürliche Person/en ausgeführt. Mit der Bestellung von Torte/Sweets und durch die Beauftragung zu deren Lieferung, bevollmächtigt der Kunde die Auftragskonditorin selbst oder von ihr gewählte Dritte einen Liefervertrag im Namen und auf Rechnung der/des Kunden abzuschließen.

Die Kosten für die Lieferung von Torte/Sweets sind im Angebotspreis lt. Auftragsbestätigung inbegriffen. Im Falle der Lieferung per Botenfahrt richten sich die Preise nach den vom Lieferservice bekanntgegebenen Preisen.

5. LIEFERUNG/GEFAHRENÜBERGANG/ANNAHMEVERZUG

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Torte/Sweets geht mit der Übergabe an den Kunden, bei Lieferung mit der Übergabe der Torte/Sweets an die zur Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Gesellschaft, auf den Kunden über. Bei Lieferung durch die Auftragskonditorin selbst geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Einkühlung bei der vereinbarten Location über. Durch rechtzeitige und ordnungsgemäße Übergabe der bestellten Torte/Sweets an die zur Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Gesellschaft hat Auftragskonditorin die ihr obliegenden Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag mit der Kundin/dem Kunden erfüllt.

Soweit sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Torte/Sweets mit Verstreichen des Abholzeitpunktes auf die Kundin/den Kunden über.

6. WIEDERVERKAUF

Der Wiederverkauf von Torten/Sweets bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Auftragskonditorin. Grundsätzlich ist ein Wiederverkauf ausgeschlossen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren, Spesen etc., im Eigentum der Auftragskonditorin.

8. PREISE UND ZAHLUNG

Alle von der Auftragskonditorin angegebenen Preise, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die auf der Homepage der Auftragskonditorin angegebenen Preise verstehen sich als Richtpreise, die erst durch ein individuelles Angebot welches alle gewünschten Extras beinhält, bindend werden.

Der Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrages lt. Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Auftragskonditorin berechtigt, Verzugszinsen gem. § 1333 ABGB ab Fälligkeit zu verlangen.

9. HAFTUNG

Die Haftung der Auftragskonditorin ist auf solche Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Allfällige unabdingbare gesetzliche Haftungsbestimmungen werden hierdurch nicht berührt.

Da die von der Auftragskonditorin produzierten Torten/Sweets keine Konservierungsmittel enthalten, ist bei Anlieferung oder bei Abholung sofortige Kühlung zwingend erforderlich. Die Ware ist zum Verbrauch binnen 4 Tagen bestimmt.

Die Auftragskonditorin übernimmt keinerlei Haftung für falsche Lagerung, falsches Handling der Torten/Sweets durch den/die Kunden oder Mitarbeitende der jeweiligen Location. Das richtige Handling wird per Rückfrage geschult.

 

Kann ein Termin durch schwere Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse nicht eingehalten werden, übernimmt die Auftragskonditorin keinerlei Forderungen für Ersatz oder Sonstiges.

 

Die Auftragskonditorin ist für vom Hersteller von Zutaten verursachte Verunreinigungen in Bestandteilen nicht haftbar.

 

Torten/Sweets die nicht den optischen Vorstellungen entsprechen und als Designstücke gelten können im Nachhinein nicht reklamiert werden, da die künstlerische Leistung und das Design immer der Auftragskonditorin obliegen. Die Kundin/der Kunde macht in der jeweiligen Vorbesprechung lediglich Vorschläge, die die Auftragskonditorin immer in Kombination mit ihrem eigenen Stil umsetzt. Alle Torten/Sweets unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht mutwillig kopiert werden.

Insoweit die von der Auftragskonditorin erworbenen Torten/Sweets nicht ordnungsgemäß verwahrt bzw. binnen 4 Tagen verzehrt werden, ist eine Haftung der Auftragskonditorin für etwaige Schäden ausgeschlossen.

10. GEWÄHRLEISTUNG

Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere jene des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

Insoweit der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist, ist der Kunde – bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsrechte (§ 377 UGB) – verpflichtet, die gelieferte Torte/Sweets nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort auf Mängel zu untersuchen. Mängel der Torte/Sweets, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich, per E-Mail oder per Whatsapp vom Kunden geltend gemacht werden, gelten als genehmigt. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb obiger Frist entdeckt werden können. Diese Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht unverzüglich nach Entdeckung in obiger Weise geltend gemacht werden.

11. HÖHERE GEWALT

Ereignisse höherer Gewalt, die die Auftragskonditorin oder einen Vorlieferanten treffen, berechtigen die Auftragskonditorin, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie z.B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahmen, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Lieferausfall oder Verzug von Vorlieferanten, Rohstoff- und Energieausfall. Weiters Betriebsstörungen wie z.B. Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.

12. GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT/ERFÜLLUNGSORT

Soweit die Kundin/der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist, wird für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten die Zuständigkeit des Landesgerichts für Zivilrechtsachen Graz als sachlich zuständiges ordentliches Gericht vereinbart.

Sämtliche gemäß diesen AGB geschlossenen Verträge unterliegen dem österreichischen Recht, dies unter Ausschluss des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für sämtliche sich aus den Lieferungen, Leistungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Auftragskonditorei Design Cakes & Sweets by Kathi Winkler in 8342 Gnas.

13. WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR ÖSTERREICHISCHE VERBRAUCHER

Das Rücktrittsrecht ist gemäß § 5f KSchG für schnell verderbliche Waren oder Waren deren Verfallsdatum überschritten wurde, ist ausgeschlossen. Bei wirksamem Rücktritt des Verbrauchers hat die Auftragskonditorin die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen abzüglich eines Entgelts für den Waren- und Produktionsaufwand von 25% zu erstatten. Die Torte/Sweets dürfen behalten werden.

14. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die bestellte Torte/Sweets müssen spätestens bei Übergabe (Zug um Zug) bezahlt werden. Für Hochzeiten gibt es gesonderte Zahlungsmodalitäten. Kunden müssen ab Erhalt der Rechnung sofort überweisen.

15. DATENSCHUTZVEREINBARUNG

Die erhaltenen Kundendaten werden von der Auftragskonditorin lediglich für interne Verwaltungszwecke gesammelt und gespeichert und werden nicht an Dritte weitergegeben.

16. STORNOBEDINGUNGEN

Wurde die Auftragsbestätigung bereits vom Kunden bestätigt, so ist bei Stornierung eine Gebühr von 25% des Rechnungsbetrags fällig. Wird weniger als 14 Tage vor dem Abhol- bzw. Liefertermin storniert, ist eine Gebühr von 50% des Rechnungsbetrags fällig.

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